neues Dienstleistungsangebot vom MR Jura ÖR5
Mit der Ökoregelung 5 werden landwirtschaftliche Betriebe gefördert, die artenreiches Dauergrünland nachweisen. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorkommen einer festgelegten Anzahl sogenannter Kennarten auf den jeweiligen Flächen. Die Maßnahme honoriert damit die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt im Grünland und bietet gleichzeitig einen attraktiven finanziellen Ausgleich für die Betriebe. Die Beantragung findet mit dem Mehrfachantrag statt. Bei Nichterfüllung der Ökoregelung werden keine Sanktionen seitens der Landwirtschaftsbehörden erhoben. Auch intensiv bewirtschaftete Grünlandbestände weisen sehr häufig die benötigten Pflanzen auf. Daher wird allen Betrieben, die Grünland bewirtschaften empfohlen diese Ökoregelung zu beantragen und die Flächen auf die Kennarten zu prüfen.
Um den Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten, bietet der Maschinenring Jura ab diesem Jahr die Erfassung der Kennarten im Dauergrünland als Dienstleistung an. Die fachgerechte Aufnahme und Dokumentation der Kennarten erfolgt dabei durch den Maschinenring und kann direkt für die Antragstellung im Rahmen der Ökoregelung 5 genutzt werden.
Ergänzend dazu werden vom Maschinenring Jura Schulungen zur eigenständigen Erfassung der Kennarten angeboten. Die Termine und weiteren Informationen hierzu werden im nächsten Rundschreiben bekanntgegeben.
Kontakt
+49 (9491) 755
mr.jura@maschinenringe.de
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